Beauftragter für Biologische Sicherheit

Sind Sie Betreiber einer gentechnischen Anlage?

Dann können Sie jetzt einen externen Beauftragten für Biologische Sicherheit (BBS) gemäß §29 GenTSV bestellen.

Fügen Sie uns Ihrer gentechnischen Anlage als externen Beauftragten für Biologische Sicherheit (BBS) zu.

Sie brauchen sich um nichts zu kümmern:

  • Wir stellen Ihnen die von der LAG Gentechnik bereitgestellten Formblätter mit erweiterter Funktionalität zur Verfügung, und auch die Formblätter welche nicht von der LAG Gentechnik, aber von einigen Landesbehörden bereitgestellt werden (z.B. das Formblatt E).
  • Sie bekommen einen Vordruck "Bestellung eines Beauftragten für Biologische Sicherheit", den Sie auf Ihr Briefpapier kopieren können.
  • Ein Service Level Agreement regelt detailliert die Verantwortlichkeiten, und enthält auch eine Geheimhaltungsvereinbarung.
  • Wir unterstützen bei der Antragstellung und nehmen gerne Kontakt zu der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde auf.
  • Die Sachkunde gemäß §29 oder §30 GenTSV ist bereits in 6 Bundesländern nachgewiesen, vielleicht ist Ihres auch dabei?

 

Was ist ein Beauftragter für Biologische Sicherheit (BBS) und wen berät dieser?

Dabei handelt es sich um "eine Person oder eine Mehrheit von Personen (Ausschuß für Biologische Sicherheit), die die Erfüllung der Aufgaben des Projektleiters überprüft und den Betreiber berät" (§3 Absatz 9 Gentechnikgesetz). Gleichzeitig sind in diesem Satz auch schon alle relevanten Organe einer gentechnischen Anlage genannt: Betreiber(in), Projektleitung, Beauftragte(r) für Biologische Sicherheit.

Eine Betreiberin ist eine juristische Person oder Gesellschaft, die eine gentechnische Anlage errichtet oder betreibt, so zum Beispiel eine Geschäftsführerin einer GmbH oder auch eine Institutsleiterin an einer Universität. Zu unserem Kundenkreis gehören auch:

  • eine Contract Research Organization (CRO) mit einem GLP Qualitätssicherungsprogramm;
  • ein an der Arzneimittelherstellung beteiligtes Prüflabor mit einem "Good Manufacturing Practice" (GMP) Zertifikat;
  • eine Spedition, die Produkte mit gentechnisch veränderten Organismen lagert und transportiert;
  • Startup Inkubatoren mit gemeinschaftlichen Laborflächen und "Core Facilities";
  • ein Hersteller von neuartigen Lebensmitteln unter Verwendung von neuen Technologien für Lebensmittelherstellungsverfahren nach der Novel Food Verordnung (EU) 2015/2283;

 

Welche Aufgaben hat ein Beauftragter für Biologische Sicherheit (BBS)?

Die Aufgaben des Beauftragten für Biologische Sicherheit sind in §31 Gentechnik-Sicherheitsverordnung festgelegt.

Der BBS hat die Erfüllung der auf die Sicherheit gentechnischer Arbeiten oder der Freisetzungen bezogenen Aufgaben des Projektleiters zu überwachen, insbesondere durch regelmäßige Kontrolle der gentechnischen Anlage oder der Freisetzungsorte, durch Mitteilung festgestellter Mängel an den Betreiber und an den Projektleiter und durch Überprüfung der Beseitigung dieser Mängel.

Der BBS hat den Betreiber, den Betriebs- oder Personalrat auf dessen Verlangen und die jeweils verantwortlichen Personen zu beraten

  • a) bei der Risikobewertung gemäß § 6 Absatz 1 des Gentechnikgesetzes,
  • b) bei der Planung und Ausführung gentechnischer Arbeiten sowie der Unterhaltung von Einrichtungen, in denen mit gentechnisch veränderten Organismen umgegangen wird,
  • c) bei der Beschaffung von Einrichtungen und Betriebsmitteln und bei der Einführung von Verfahren zur Nutzung von gentechnisch veränderten Organismen,
  • d) bei der Auswahl und Erprobung von persönlichen Schutzausrüstungen und
  • e) vor der Inbetriebnahme von Einrichtungen und Betriebsmitteln und vor der Einführung von Verfahren zur Nutzung von gentechnisch veränderten Organismen.

Der BBS erstattet dem Betreiber jährlich einen schriftlichen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen.

Konnten wir Ihr Interesse wecken? Kontaktieren Sie uns.

Wie können wir Sie unterstützen? Wir beraten Sie gern zu Ihrem Anliegen.

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