Trainings and Instructions | Schulungen und Unterweisungen

Die Unterweisung von betroffenen Personenkreisen in Laboren ist der wichtigste Baustein im Hinblick auf den betrieblichen Arbeitsschutz. Übersichtliche Betriebsanweisungen und verständliche Schulungsinhalte sorgen für ein sicheres Arbeiten - auch in gentechnischen Anlagen.

Dieser Bereich wird aktuell bearbeitet und und das Angebot konkretisiert. Wir bedanken uns für Ihre Geduld.

 

Wir bieten Ihnen aktuell zwei unterschiedliche Themenkreise für Ihre betriebsinternen Unterweisungen an:

  • Arbeitschutz in Biolaboratorien, sowie beim Umgang mit Biostoffen und in der Gentechnik;
  • Qualitätssicherung für nicht-klinische Prüfungen (Gute Laborpraxis, GLP) und klinische Prüfungen (Gute klinische Laborpraxis, GCLP).

Sie interessieren sich für bestimmte Teilaspekte eines Themenkreises? Gerne fokussieren wir uns auf das für Sie besonders relevante Thema.

Sie möchten einen allgemeinen Überblick über verschiedene Themenkreise bekommen, und auch interdisziplinäre Schnittstellen kennenlernen? Gerne vermitteln wir allgemeine Inhalte und vertiefen anschliessend Ihre speziellen Fragestellungen im Rahmen einer offenen Gesprächsrunde.

Die Unterweisungen können je nach Ihren Bedürfnissen online durchgeführt werden, oder auch persönlich in Ihrer Einrichtung. In naher Zukunft werden wir auch für alle Personenkreise offene Webinare zu speziellen Themen anbieten können. In allen Fällen erhalten alle teilnehmenden Personen stets eine Bestätigung über die Teilnahme sowie die Inhalte der Unterweisung.

 

Arbeitsschutz in Biolaboratorien: Biostoffe und Gentechnik

In gentechnischen Anlagen muss die Projektleitung alle Beschäftigte, die mit gentechnischen Arbeiten beauftragt werden, anhand einer (von der Betreiberin erstellten) Betriebsanweisung im Hinblick auf die möglichen Gefahren und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen unterweisen (§17 GenTSV).

In Biolaboratorien hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Beschäftigten auf der Grundlage einer jeweils aktuellen (vom Arbeitgeber erstellten) Betriebsanweisung über alle auftretenden Gefährdungen und erforderlichen Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden (§14 BioStoffV).

In beiden Fällen muss die Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen, Inhalte und Teilnahme schriftlich dokumentiert und die Schulung nachfolgend mindestens jährlich wiederholt werden.

Was ist mit internem oder externem Reinigungspersonal von Biolaboren oder gentechnischen Anlagen?
Dies ist eine Frage, die wir im Rahmen unserer Beratungsleistungen permanent beantworten dürfen.

 

Qualitätssicherungsprogramme: GLP und GCLP

Die Gute Laborpraxis (GLP) ist ein Qualitätssicherungssystem, das sich mit dem organisatorischen Ablauf und den Rahmenbedingungen befasst, unter denen nicht-klinische gesundheits- und umweltrelevante Sicherheitsprüfungen geplant, durchgeführt und überwacht werden sowie mit der Aufzeichnung, Archivierung und Berichterstattung der Prüfungen (Anhang 1 zu § 19a Absatz 1 ChemG, Abschnitt 1 Satz 2).

Die Good Clinical Laboratory Practice (GCLP) Richtlinie der WHO identifiziert erforderliche Systeme, und zu befolgende Prozesse innerhalb einer Organisation, die Analysen von Proben aus klinischen Studien in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Guten klinischen Praxis (GCP) durchführt (WHO definition on Good Clinical Laboratory Practice GCLP, ISBN: 978 92 4 159785 2).

 

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