Biosafety Officer | Beauftragter für Biologische Sicherheit (BBS)

Sind Sie Betreiber einer gentechnischen Anlage?

Dann können Sie jetzt einen externen Beauftragten für Biologische Sicherheit (BBS) gemäß §29 GenTSV bestellen.

Fügen Sie uns Ihrer gentechnischen Anlage als externen Beauftragten für Biologische Sicherheit (BBS) zu.

Sie brauchen sich um nichts zu kümmern:

  • Wir stellen Ihnen die von der LAG Gentechnik bereitgestellten Formblätter mit erweiterter Funktionalität zur Verfügung, und auch die Formblätter welche nicht von der LAG Gentechnik, aber von einigen Landesbehörden bereitgestellt werden (z.B. das Formblatt E).
  • Sie bekommen einen Vordruck "Bestellung eines Beauftragten für Biologische Sicherheit", den Sie auf Ihr Briefpapier kopieren können.
  • Ein Service Level Agreement regelt detailliert die Verantwortlichkeiten, und enthält auch eine Geheimhaltungsvereinbarung.
  • Wir unterstützen bei der Antragstellung und nehmen gerne Kontakt zu der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde auf.
  • Die Sachkunde gemäß §29 oder §30 GenTSV ist bereits in 6 Bundesländern nachgewiesen, vielleicht ist Ihres auch dabei?

 

FAQ

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